Die Geschichte des Junggesellen Schützenvereines Rhede 1855 e. V.

Entstehung des Junggesellen Schützenverein 1855 e. V.

Es war üblich, dass bei den unregelmäßig abfolgenden Schüttereien der Antonius-Schützen, an zwei Tagen das Vogelschießen stattfand. Am ersten Tag, dem Pfingstsonntag, schossen die verheirateten Männer und am zweiten Tag die Junggesellen. Nachdem seit 1811 keine Schüttereien mehr gehalten worden waren, wurde 1834 ein neuer Anfang unternommen. Die Junggesellen allerdings behaupteten nun eine größere Eigenständigkeit und verlegten ihre Schütterei samt Vogelschießen Pfingstdienstag auf "Kermisse", das große Fest der gesamten Pfarrgemeinde zur Kirchweih im Oktober, welches mit einem Jahrmarkt verbunden war. Die lange Ruhezeit, die Absonderung der Jungen von den Alten und die innovative Verknüpfung mit einem bedeutenden anderen Festereignis weisen schon auf die begonnene Auflösung der Junggesellen von den Antonius-Schützen hin. Die Suche der Junggesellen nach einem alternativen festlichen Handeln hin, das ihrem Selbstverständnis angemessen erschien und ihre Gemeinschaft funktionaler zu bewahrheiten vermochte als die alte Schütterei. Konsequent  schlossen sich die Junggesellen 1855, wenige Jahre nach der Auslösung der Antoni Schütterie, zu einem "Schützenverein" zusammen, um sich zur Kirchweih an zwei Tagen die Feier eine Schützenfestes zu ermöglichen, an dem "jeder tadellose Jüngling aus Rhede" unter bestimmten Bedingungen teilnehmen konnte.

Es war der erste bürgerliche Verein in Rhede

Die Junggesellen wollten nicht ein Schützenverein gründen, sondern ein Verein zu gründen dessen primäre Ziel war, ein Reglement fürs Schützenfest zu treffen, dessen Realisierung erst das gemeinsame Handeln veranlasste. Da auch bei den alten Schüttereien das Ereignis das Handlungsziel ausgemacht hat, setzten die Junggesellen ein überliefertes Handlungsmuster fort. Die Anbindung an die tradierte Sitte kommt ebenfalls darin zum Ausdruck, dass auch die burschenschaftlichen Bräuche zur ländlichen Fastnacht und zum Junggesellenabschied bei der Verheiratung unter die "Bedingungen" aufgenommen wurden, zudem ein pflichtige Abgabe an die gemeindlichen Armenkasse, wie es ebenso von dem Vogelschießen bei den Schüttereien überliefert war. Nur drei der 17 "Bedingungen" betrafen die innere Struktur des Vereins: das Beitrittsalter ab 18 Jahre, das Eintrittsgeld von fünf Silbergroschen und der unbedingte Ausschluss aller Jünglinge vom Fest, die in Rhede wohnten und beitraten.

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